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Informationspflichten nach § 5 TMG, der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
und weitere Hinweise
Kontakt
Paul Kock – Rechtsanwälte und Notar
Am Alten Hafen 4, 26169 Friesoythe
Tel. (0 44 91) 93 468-0, Fax (0 44 91) 93 468-20
E-Mail: info@paulkock.de, www.paulkock.de
Kanzleianschrift im Sinne des § 31 BRAO i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 BORA für den Rechtsanwalt
Paul Kock (Rechtsanwalt und Notar).
Berufsbezeichnungen und zuständige Kammern
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Paul Kock – Rechtsanwälte und Notare führen die gesetzliche Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt/Rechtsanwältin” im Hinblick auf die gleichlautende Berufsbezeichnung in anderen deutschsprachigen EU-Ländern mit dem Zusatz “Bundesrepublik Deutschland”.
Die Rechtsanwältinnen und die Rechtsanwälte der Kanzlei Paul Kock – Rechtsanwälte und Notare gehören der folgenden Kammer an: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, Tel. 0441 / 925430.
Rechtsanwalt Paul Kock führt zusätzlich die Berufsbezeichnung „Notar“, ernannt im Namen des Landes Niedersachsen durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg, Bundesrepublik Deutschland. Zuständige Aufsichtsbehörde für die vorgenannten Notare ist der Präsident des Landgerichts Oldenburg, Elisabethstraße 7, 26135 Oldenburg; zuständige Kammer der vorgenannten Notare ist die Notarkammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg.
Berufsrechtliche Regelungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Für die Tätigkeit als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE).
Die Inhalte der aufgeführten Regelungen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de in der Rubrik “Für Anwälte“ unter dem Menüpunkt „Berufsrecht”.
Berufsrechtliche Regelungen der Notare
Die Tätigkeit als Notar ist in folgenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geregelt:
Bundesnotarordnung,
Beurkundungsgesetz,
Richtlinien der Notarkammer Oldenburg,
Dienstordnung für Notare,
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare,
für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs der "Europäische Standeskodex".
Diese Regelungen sind einsehbar und abrufbar unter http://www.bnotk.de, Rubrik „Der Notar“, Menüpunkt „Berufsrecht“.
Vergütung und Gebühren der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Informationen über Vergütung und Gebühren stehen Ihnen unter http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/ zur Verfügung. Die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Gegenstandswert nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Anstelle der gesetzlichen Regelungen kann im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Über Details informieren wir Sie gerne auf Nachfrage.
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Paul Kock
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